AGB I Lizenzvereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) I Lizenzvereinbarung
für die Verwendung von Softwareprodukten der SJ Software GmbH
§1 Vertragsgegenstand
- Dieser Vertrag regelt die Bereitstellung und Nutzung der Softwareprodukte der SJ Software GmbH (nachfolgend SJ Software genannt) und dem Lizenznehmer (nachfolgend LN genannt), dem die Softwareprodukte per Download zur Verfügung gestellt wird. Begleitende Unterlagen wie Handbücher oder Programmbeschreibungen sind inbegriffen.
- Nicht Bestandteil dieser Vereinbarung sind insbesondere: Installation oder Deinstallation der Software, Schulungen, Datenmigration oder -konvertierung, Bereitstellung älterer Installationsdateien sowie Lizenzinformationen für Vorversionen.
- SJ Software weist darauf hin, dass es nach aktuellem Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu entwickeln, die in jeder Einsatzumgebung völlig fehlerfrei funktioniert.
§2 Lizenzumfang
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz im In- oder Ausland. Verbraucher gemäß § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
- SJ Software gewährt dem LN, für die Dauer der Lizenzlaufzeit, die Software auf einem einzelnen Computer (d. h. mit einer einzelnen Zentraleinheit, an nur einem Ort, für nur einen Benutzer) zu benutzen. Das Recht auf die Nutzung beginnt mit dem vollständigen Ausgleich aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem LN gegenüber SJ Software.
- Die Installation auf einem anderen Rechner ist zulässig, sofern die Lizenz auf dem ursprünglichen Gerät zuvor deaktiviert wurde.
- Mehrfachnutzung (z. B. in Netzwerken oder für mehrere Benutzer) erfordert den Erwerb zusätzlicher Lizenzen pro Benutzer.
- Eine Sicherungskopie darf ausschließlich zu Backup-Zwecken erstellt und nur vom LN selbst genutzt werden.
- Trotz Einsatz aktueller Antivirensoftware durch SJ Software ist der LN verpflichtet, vor der Nutzung einen eigenen Virenscan durchzuführen.
- Der LN muss die Software innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt auf Vollständigkeit und grundlegende Funktionsfähigkeit prüfen. Erfolgt in dieser Zeit keine schriftliche Mängelmeldung, gilt die Software als akzeptiert.
- Vor jeder (Neu-)Installation oder Aktualisierung sind vom LN Datensicherungen durchzuführen.
§3 Urheberrecht
- Die Software ist geistiges Eigentum von SJ Software und unterliegt dem Urheberrechtsgesetz (§§ 69a ff. UrhG).
- Alle Veröffentlichungs-, Bearbeitungs-, Vervielfältigungs- und Verwertungsrechte verbleiben bei SJ Software.
§4 Nutzungsbeschränkungen
- Dem LN ist untersagt:
- außer der erlaubten Sicherungskopie weitere Kopien anzufertigen
- die Software oder Teile davon zu veröffentlichen
- die Software zu verkaufen, vermieten, verleihen oder Dritten in sonstiger Form zu überlassen und Sie zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, zu dekompilieren oder zu disassemblieren
- daraus abgeleitete Werke zu erstellen
Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von SJ Software.
2. Lizenzschlüssel, Benutzernamen und sonstige Lizenzinformationen sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugter Weitergabe zu schützen.
§5 Vertragslaufzeit
- Der Vertrag gilt für die Dauer der Lizenzlaufzeit.
- Bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen, insbesondere gegen §4, erlischt die Lizenz automatisch. Alle installierten Kopien müssen unverzüglich gelöscht werden. Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nicht. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§6 Vertragsverletzungen und Schadenersatz
- Der LN haftet für alle Schäden, die aus Vertragsverstößen resultieren. Höhere Forderungen bleiben vorbehalten.
§7 Aktualisierungen
- SJ Software verpflichtet sich, Updates oder Änderungen der jeweils aktuellen Version kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sofern ein Vetrag mit dem LN gegenüber SJ Software nach §5 vorliegt.
LN, die gegen Vertragsbestimmungen verstoßen, haben keinen Anspruch auf Updates.
§8 Gewährleistung
- Die Software entspricht im Wesentlichen den beschriebenen Funktionen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe.
- Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung schriftlich zu melden. Der LN unterstützt SJ Software bei der Fehleranalyse und -behebung durch Bereitstellung der nötigen Ressourcen.
- Mängel werden nach Wahl von SJ Software durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Fehlerumgehung behoben. Schlägt dies mehrfach fehl, kann der LN die Lizenzgebühr mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Für Nachbesserungen gilt die Restlaufzeit der ursprünglichen Gewährleistung, mindestens jedoch 60 Tage. Für Test- oder Beta-Versionen besteht keine Gewährleistung.
- Keine Haftung besteht für Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung oder ungeeignete Systemumgebungen entstehen.
- SJ Software sichert zu, dass die Software frei von Rechten Dritter ist.
§9 Haftung
- Keine Haftung besteht für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des LN.
- Für entgangene Gewinne, Betriebsunterbrechungen oder Folgeschäden haftet SJ Software nicht, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
- Für unentgeltlich bereitgestellte Versionen (Test/Beta) ist jede Haftung ausgeschlossen.
§10 Zahlung
- Der Lizenzpreis ist innerhalb von zehn Tagen nach Bestellung zu zahlen. Die Rechnung wird ausschließlich per E-Mail übermittelt.
- Nach Ablauf dieser Frist tritt Zahlungsverzug ein.
- Bei weiterer Nichtzahlung trotz Zahlungserinnerung können Mahngebühren erhoben werden.
§11 Aufrechnung und Abtretung
- Eine Aufrechnung durch den LN ist nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
- SJ Software ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem LN an Dritte abzutreten.
§12 Lizenzübertragung
- Die Weitergabe einer Lizenz an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Für jede Übertragung fällt eine Bearbeitungspauschale von mindestens 90 € zzgl. MwSt. an.
§13 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von SJ Software.
§14 Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Aachen.
§15 Schlussbestimmungen
- Mit der Installation bestätigt der LN, diese AGB I Lizenzvereinbarung gelesen und akzeptiert zu haben. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Der LN verpflichtet alle mit der Software arbeitenden Personen schriftlich, die Lizenzbedingungen einzuhalten.
- SJ Software darf den Namen und Sitz des LN zu Referenzzwecken veröffentlichen.
§16 Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
